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   OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2   

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https://dejure.org/2021,66183
OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2 (https://dejure.org/2021,66183)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2021 - 15 W 479/2 (https://dejure.org/2021,66183)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 15 W 479/2 (https://dejure.org/2021,66183)
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  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
    Gleiches gilt bei dem Sachverhalt der Entscheidung des BGH vom 18.02.1992 (=NJW 1992, 1620).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
    Da ein derartiger Negativbeweis jedoch praktisch nicht zu führen, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH NJW 2003, 1039f) eine Beweiserleichterung insoweit, als der Beweis sich darauf beschränken kann, die von dem Grundschuldgläubiger behaupteten oder sonst nach den konkreten Umständen ernstlich in Betracht kommenden Rechtsgründe zu widerlegen (vgl. hierzu auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.11.2011 - 5 U 148/09, juris).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99

    Beweislast bei Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
    In dem der Entscheidung des BGH vom 07.12.1999 (=NJW 2000, 1108) zugrundeliegenden Sachverhalt stand die ursprüngliche Zweckabrede fest, was hier gerade nicht der Fall ist.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 5 U 148/09

    Grundschuld: Anspruch auf Herausgabe bei nachträglichem Wegfall des Rechtsgrundes

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
    Da ein derartiger Negativbeweis jedoch praktisch nicht zu führen, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH NJW 2003, 1039f) eine Beweiserleichterung insoweit, als der Beweis sich darauf beschränken kann, die von dem Grundschuldgläubiger behaupteten oder sonst nach den konkreten Umständen ernstlich in Betracht kommenden Rechtsgründe zu widerlegen (vgl. hierzu auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.11.2011 - 5 U 148/09, juris).
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