Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Lüdinghausen - 27 VI 52/13
- OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
- OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91
Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei …
Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
Gleiches gilt bei dem Sachverhalt der Entscheidung des BGH vom 18.02.1992 (=NJW 1992, 1620). - BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01
Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen
Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
Da ein derartiger Negativbeweis jedoch praktisch nicht zu führen, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH NJW 2003, 1039f) eine Beweiserleichterung insoweit, als der Beweis sich darauf beschränken kann, die von dem Grundschuldgläubiger behaupteten oder sonst nach den konkreten Umständen ernstlich in Betracht kommenden Rechtsgründe zu widerlegen (vgl. hierzu auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.11.2011 - 5 U 148/09, juris). - BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
Beweislast bei Sicherungsgrundschuld
Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
In dem der Entscheidung des BGH vom 07.12.1999 (=NJW 2000, 1108) zugrundeliegenden Sachverhalt stand die ursprüngliche Zweckabrede fest, was hier gerade nicht der Fall ist. - OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 5 U 148/09
Grundschuld: Anspruch auf Herausgabe bei nachträglichem Wegfall des Rechtsgrundes
Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
Da ein derartiger Negativbeweis jedoch praktisch nicht zu führen, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH NJW 2003, 1039f) eine Beweiserleichterung insoweit, als der Beweis sich darauf beschränken kann, die von dem Grundschuldgläubiger behaupteten oder sonst nach den konkreten Umständen ernstlich in Betracht kommenden Rechtsgründe zu widerlegen (vgl. hierzu auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.11.2011 - 5 U 148/09, juris).